AUSGESETZT – Willensbekundung für Satzungsänderung

Thema liegt aktuell auf Eis, bitte erstmal nichts weiter unternehmen

Liebe Vereinsmeier,

bei der heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung haben wir leider noch nicht die gem. § 14 Punkt 2 der Satzung erforderliche Zustimmung von drei Viertel der Mitglieder erreicht. Gem. Satzung kann die Zustimmung aber auch über eine schriftliche Willensbekundung eingeholt werden. Aus diesem Grund haben wir eine Willensbekundung für die Satzungsänderung auf die Circulumseite gestellt. Diese kann über den Link erreicht werden.

Bitte druckt Euch pro Mitglied (auch Ehrenmitglieder, alle Familienmitglieder, etc.) die Willensbekundung aus, füllt im oberen Bereich Euren Namen, Vornamen und das Datum aus. Solltet Ihr Eure Mitgliedsnummer kennen, dann könnt Ihr diese eintragen, ansonsten holen wir es nach. Anschließend bitte unbedingt Eure Zustimmung zu beiden Änderungen jeweils mit Eurer Unterschrift bekunden (Eltern können das Stimmrecht für Ihre Kinder ausüben). Bitte pro Mitglied jeweils ein Formular ausfüllen.

Dann schnellstmöglich uns die Willensbekundung zukommen lassen:

a)      Einscannen und per Mail an kontakt@circulum.de
b)      Per Fax an 03212/2746435
c)      Per Post an Circulum e. V. c/o Carsten Pingel, Nicolaistr. 42, 12247 Berlin

Wir benötigen sehr schnell die Rückantwort von Euch um schnellstmöglich die Satzungänderung auf den Weg bringen zu können.

Auf der Willensbekundung ist jeweils der Text der Änderungen zu sehen. Diese Änderungen sind für den Fortbestand des Circulum e. V. wichtig, da von der geforderten Änderung unsere Gemeinnützigkeit abhängt. Sollte uns die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, dann kann uns dies in Zukunft Probleme bei der Vergabe von Hallenzeiten bescheren oder z. Bsp. die Ausrichtung der Berliner Jonglierconvention erheblich verteueren, da wir als gemeinütziger Verein beim FEZ-Berlin bessere Kontidionen bekommen als nicht gemeinnützige Vereine.

Hier nochmals die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit den Erläuterungen zu den Änderungen.

Alle Mitglieder, die bereits bei der Versammlung abgestimmt haben, oder anschließend beim Training die Willensbekundung unterschrieben haben, brauchen nicht erneut tätig zu werden. Schön wäre es allerdings, wenn Ihr anderen Mitgliedern gut zureden könntet, die Willensbekundung schnellstmöglich auszufüllen.

El presidente