2G+ in allen Hallen ab Samstag, 27.11.2021

Gem. Senatsbeschluss ist der Trainingsbetrieb von Samstag, 27.11.2021 bis auf weiteres nur noch unter 2G+ Bedingungen erlaubt. Ich hab unten einfach den Originaltext vom Sportamt Mitte 1:1 übernommen.

Was bedeutet dies für uns?

Kinderkurs:
– Kinder bis 6 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen
– bei Personen unter 18 Jahren reicht die Vorlage des Schülerausweises
– für Eltern/Begleiter gilt 2G mit Maskenpflicht in der Halle
– für Trainingsleitung gilt 2G+ mit aktuellem Antigen- (24h), PCR- (48h) oder bestätigtem Selbsttest (siehe Link, muss in der Halle aufbewahrt werden)

Training Pieskower- oder Rochstr.:
– für Teilnehmer gilt 2G+ mit aktuellem Antigen- (24h) oder PCR-Test (48h), ein Selbsttest berechtigt nicht zur Teilnahme!
– für Trainingsleitung gilt 2G+ mit aktuellem Antigen- (24h), PCR- (48h) oder bestätigtem Selbsttest (siehe Link, muss in der Halle aufbewahrt werden)

Für jede Trainingseinheit (auch Kinderkurs) muss die Anwesenheitsliste für ALLE Personen vollständig geführt werden. Bei den Kindern/Jugendlichen entfällt die Unterschrift, dort bitte Alter (bei <= 6 Jahren notieren) oder “Schüler” wenn Schülerausweis vorgelegt wurde. Eltern/Begleiter unterschreiben Ihren 2G Status. Sportler unterschreiben Ihren 2G Status + den vorgelegten Test (es müssen somit 2 Kreuze gemacht werden). Impfstatus & Test müssen von der Trainingsleitung geprüft werden.

Bitte macht es der Trainingsleitung bitte so einfach wie möglich. Die Trainingsleitung hat das letzte Wort über die Teilnahme an der Trainingseinheit. Bitte beachtet weiterhin, dass wir am Samstag & Sonntag (je nach Zusage von Mitgliedern, die die Trainingsleitung übernehmen) 2 getrennte Trainingseinheiten (17:30 – 19:30 & 20:00 – 22:00 Uhr) anbieten, die sich nicht durchmischen sollen.

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Zusammenfassung der erweiterten 2G-Regel („2G-Plus“)

Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen

  1. nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
  2. nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).

Unter die 2G-Regelung fallen außerdem

  1. Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und,
  2. nachweisen können, dass mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).

Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.

Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind

  1. ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen bis höchstens 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person durchführen,
  2. Bundes- und Landeskadersporttreibende,
  3. Sporttreibende im Bereich der beruflichen Bildung (diese müssen aber eine Impfung/Genesung oder einen Test nachweisen).

In Abstimmung aller Berliner Sportämter zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund und dem Berliner Fußballverband wurde einheitlich für alle Berliner Sportanlagen geregelt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle gedeckten Sportanlagen und in Umkleidegebäuden außerhalb der Sportausübung bestehen bleibt.

Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen (hier ist nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes gemeint) gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus.

Hierfür genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person (entsprechend des beigefügten Formulars des Landessportbunds).

Die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten unter 18-jährigen benötigen keinen zusätzlichen Test.

Die Möglichkeit, anstelle einer zusätzlichen Testung die Abstandspflicht umzusetzen, existiert ausschließlich in gedeckten Sportanlagen

  • in denen nur Sportarten stattfinden, bei denen die Abstände sportartspezifisch ausnahmslos (sowohl beim Umkleiden als auch bei der Sportausübung) eingehalten werden (dies sind Tennis-Einzel, Reiten, Schieß- und Bogensport, Schwimmen) und
  • auf denen keinerlei Mischnutzung mit anderen Sportarten stattfindet.
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Link Corona Vorschriften SpA Pankow (Update 08.12.2021)
Link Corona Verordnung Berlin.de
Link zur Anwesenheitsliste